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   VG Berlin, 28.02.2006 - 12 A 1320.05   

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https://dejure.org/2006,57637
VG Berlin, 28.02.2006 - 12 A 1320.05 (https://dejure.org/2006,57637)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.02.2006 - 12 A 1320.05 (https://dejure.org/2006,57637)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 12 A 1320.05 (https://dejure.org/2006,57637)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2006 - 12 A 1320.05
    Ist es in der Rechtsprechung geklärt, dass der Normgeber berechtigt ist, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung sogar schon auf den Zeitraum vom Normbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken und dass es den Betroffenen mit dem Tag des Beschlusses zumutbar ist, ihr Verhalten auf die beschlossene Rechtslage einzurichten (BVerfGE 97, 67, 79), so besteht kein Anhaltspunkt dafür, von der Unwirksamkeit einer normierten Ausschlussfrist, die gut zwei Wochen nach ihrer Veröffentlichung abläuft, auszugehen.
  • VG Potsdam, 29.01.2015 - 9 L 1021/14

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber

    Das Grundrecht auf freie Berufswahl steht der Fristenregelung nicht gegen (siehe jeweils m.w.N. etwa Beschlüsse der Kammer vom 30. April 2013 - VG 9 L 608/12.NC -, Juris Rn. 2, und vom 18. April 2013 - VG 9 L 27/13.NC - vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 12 A 1320.05 -, Juris Rn. 4).
  • VG Potsdam, 30.04.2013 - 9 L 608/12

    Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Psychologie

    Auch aus Art. 12 Abs. 1 GG ergibt sich nicht das Erfordernis, eine - grundsätzlich zulässige - Ausschlussfrist für außerkapazitäre Anträge so zu bemessen, dass die Entscheidung im Vergabeverfahren um einen innerkapazitären Studienplatz zuvor getroffen ist (Beschluss der Kammer vom 27. Februar 2013 - VG 9 L 665/12.NC -, vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 12 A 1320.05 -, juris Rn. 4).
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